Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Bezahlung

Die Höhe des Honorars hängt von der Größe des Einsatzgebiets und der Anzahl der zugestellten Stücke ab. Das Honorar wird monatlich nach Rechnungslegung auf Ihr Konto überwiesen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem/der Gebietsleiter:in.

Einführung

Sie können jederzeit mit einem:r erfahrenen Zustellpartner:in mitfahren, um das Gebiet kennenzulernen und die mit der Zustelltätigkeit verbundenen Aufwände einzuschätzen.

Fahrzeug

Sie müssen Ihre eigenen Betriebsmittel zur Verfügung stellen. In vielen Fällen ist ein eigenes Fahrzeug (Auto, Moped) für die Zustellung erforderlich, in Stadtgebieten ist auch die Zustellung per Fahrrad möglich.

Kilometergeld und Aufwände

Mit dem Honorar sind bereits alle Aufwendungen für den Einsatz Ihrer eigenen Betriebsmittel abgedeckt. In Gebieten mit größeren Entfernungen wird ein höheres Honorar gezahlt. Alle Aufwendungen sind steuerlich absetzbar.

Lieferung und Abholung

Die Produkte werden grundsätzlich in der Nähe des Verteilgebiets zur Abholung bereitgestellt. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Gebietsleiter:in.

Urlaub, Krankheit, etc.

Sie als selbständiger Zustellpartner sind selbst für Vertretungen verantwortlich. Medienbote kann bei der Organisation von Vertretungen jedoch unterstützen. In Notfällen übernimmt Medienbote die vereinbarte Leistung.

Startkosten

Es fallen keine speziellen Kosten an, um mit der Tätigkeit zu beginnen, außer den möglichen Kosten für den Einsatz Ihrer eigenen Betriebsmittel (z.B. eigenes Auto).

Steuer und Sozialversicherung

Als Zustellpartner müssen Sie sich selbst um Ihre Steuer- und Sozialversicherungspflicht kümmern. Ihre individuelle Situation beeinflusst, ob eine Sozialversicherungs- und/oder Steuerpflicht besteht. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem/der Gebietsleiter:in oder beim zuständigen Finanzamt bzw. Sozialversicherungsträger.

Werkvertrag

Wir schließen mit Ihnen einen Werkvertrag ab. Der Werkvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen selbständigen Unternehmer:innen und dem Unternehmen.

Vertragsende

Sie können den Werkvertrag jederzeit unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist auflösen.

Zeitaufwand

Je nach Gebietsgröße und Stückzahl der zuzustellenden Produkte variieren die Arbeitszeiten zwischen 1,5 und 4 Stunden. Es wird jedoch auf Ihre individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen.

Zusatzverdienst

Die Grenzen für den Zusatzverdienst variieren je nach Ihrem Status (z.B. Studenten, Pensionisten, Arbeitslose). Nähere Informationen dazu erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem/der Gebietsleiter:in oder beim zuständigen Finanzamt bzw. Sozialversicherungsträger.

Zustellzeiten

In Steiermark, Kärnten und Osttirol erfolgt die Tageszeitungszustellung an 7 Tagen pro Woche. Ein Gebiet kann jedoch auch gemeinsam mit einem anderen Zustellpartner betreut werden.